Wenn Landwirte Yoga üben…
Seit 1.1.2020 wird der Berufsstand der Bauern auch von der SVS (früher SVA) vertreten. Somit können auch Landwirt/innen den SVS-Gesundheitshunderter einlösen. Dieser bezieht sich auf die vier Bereiche Ernährung, Bewegung, Seelische Gesundheit und das Thema „Rauchfrei“. Der Yoga deckt also gleich zwei von vier dieser Themenschwerpunkte ab. Yogalehrende BYO/EYU entsprechen den Kriterien der SVS und stehen somit als anerkannte Dienstleister zu Verfügung.
Vor allem für Yogalehrende auf dem Land kann diese Neuerung interessant sein. Denn der Yoga ist längst schon von der österreichischen Bauernschaft entdeckt worden, als Teilnehmende, aber auch als Lehrende, die Yoga sogar in ihrem umgebauten Heustadl anbieten. Die Weinbäuerin Jacqueline Banfy aus dem Ilztal, zum Beispiel, wurde zusammen mit dem Reisbauern Ewald Fröhlich aus Halbenrain in der Steiermark als Bauern des Jahres 2019 gefeiert. Sie plant, in ihrer Buschenschank auch einen Bewegungsraum einzurichten, wo sie Yoga unterrichten kann. Solche Role Models haben natürliche Vorbildwirkung für ihren Berufsstand!
Rund 1,2 Mio. Kunden sind über die SVS versichert – Gewerbetreibende, Bauern und Neue Selbständige. Es lohnt sich also, über den SVS-Gesundheitshunderter zu sprechen. 1x / Jahr können so EUR 100,- für Rechnungen im Wert von EUR 150,- im Nachhinein eingelöst werden.
Allerdings muss man beachten, dass bei den sogenannten zusätzlichen Programmen (also Angeboten, die nicht von der SVS selbst angeboten werden, somit alle „normalen“ Yogakurse) die Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung erforderlich ist! Diese entfällt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“. Das ist jenes Programm, das für eine Halbierung des Selbstbehaltes absolviert werden muss.
Recherche: Alexandra Eichenauer-Knoll