Das Abschlussverfahren wird von YOGA AUSTRIA – BYO abgenommen und erfolgt nach den Kriterien des Verbandes. Die Kommission besteht aus mind. drei Personen.
Das Anerkennungsverfahren zur Qualifikation „YogalehrerIn BYO/EYU“ beinhaltet eine 1–3teilige schriftliche Abschlussarbeit ( 50–75 Seiten), eine Lehrprobe (45 Minuten) und ein Gespräch mit der Kommission.
Das erfolgreich beendete Verfahren berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „YogalehrerIn BYO/EYU“.