SVS-Versicherte können einmal pro Jahr einen Zuschuss von € 100,- für gesundheitsförderliche Maßnahmen, u. a. für Yogakurse, beantragen. Voraussetzung ist eine aktuelle Vorsorgeuntersuchung bzw. die Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“.
Für die SVS ist das Thema Qualität der geförderten Maßnahmen ein wesentlicher Aspekt. Für diese Qualitätssicherung werden standardisierte Anbieterprofile für TrainerInnen und Lehrende von der SVS eingefordert. Nur wenn diese erfüllt sind, werden die Angebote mit dem Gesundheitshunderter gefördert.
Vielleicht auch gut zu wissen: Seit 01.01.2020 haben auch alle selbständigen und SVS-krankenversicherte Bauern Zugang zum SVS-Gesundheitshunderter sowie Kinder und Jugendliche zum „Gesundheits-Check Junior“.