Präambel aus der Satzung
Unsere Ziele als Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich:
Die Lehrenden, Freunde und Förderer, die sich im Berufsverband der Yogalehrenden in Österreich – BYO zusammengeschlossen haben, wollen die Lebenslehren des Yoga zum gesundheitlichen und geistigen Nutzen des Menschen weiten Bevölkerungskreisen zugänglich machen. Sie fühlen sich den großen Traditionen der Lebens- und Weisheitslehren des Yoga verbunden und sind bestrebt, dem abendländisch geprägten Menschen den Sinn der verschiedenen Übungswege des Yoga zu erschließen und ihre Ausübung zu vermitteln.
Ethische Richtlinien
Ethik-Richtlinien des BYO für Yogalehrende
Yogalehrende wollen die Lebenslehren des Yoga zum gesundheitlichen und geistigen Nutzen des Menschen weiten Bevölkerungskreisen zugänglich machen. Sie fühlen sich den großen Traditionen der Lebens- und Weisheitslehre des Yoga verbunden und sind bestrebt dem abendländisch geprägten Menschen den Sinn der verschiedenen Übungswege zu erschließen und ihre Ausübung zu vermitteln. Sie achten die Rechte, die Würde und den Wert jedes Menschen, wie es in der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) dargelegt wird.
Verhalten (Umgang mit TeilnehmerInnen)
Ein wesentliches Element des Yoga ist die Entwicklung von selbstverantwortlichem Handeln. In diesem Sinne sind sich Yogalehrende ihrer beruflichen Verpflichtung bewusst und gehen mit dem Vertrauen, das ihnen entgegengebracht wird, verantwortungsvoll um. Sie achten darauf, dass keine Abhängigkeiten entstehen und enthalten sich jeder psychischen, körperlichen, sozialen und materiellen Ausnutzung. Yogalehrende achten ihre eigenen Grenzen und vermitteln nur jene Bereiche des Yoga, in denen sie kompetent sind und die sie selbst studieren und praktizieren.
Sie verweisen TeilnehmerInnen an andere Lehrende oder Fachleute in psychologischen, medizinischen oder spirituellen Belangen, wenn es für den Lernenden als sinnvoll und nützlich erkannt wird.
Yogalehrende achten in ihrer Arbeit die allgemeinen gesellschaftlichen Umgangsformen (z.B. in Bezug auf Körperkontakt, Partnerübungen) und die Grundprinzipien des Yoga, wie Gewaltlosigkeit und Wahrhaftigkeit. Der Kursablauf berücksichtigt Alter, Erfahrung und Können der einzelnen TeilnehmerInnen. Soweit möglich, informiert sich der Yogalehrende vor Beginn der gemeinsamen Arbeit über deren Gesundheitszustand.
Yogalehrende kümmern sich in erster Linie um Wohlbefinden, Gesundheit und Entwicklung ihrer SchülerInnen und berücksichtigen und respektieren deren Motive für den Unterrichtsbesuch. Sie drängen niemanden, bestimmte Übungen durchzuführen. Der Übende muss immer die Freiheit haben, Übungen nicht durchzuführen oder sie vorzeitig zu beenden, ohne das begründen zu müssen.
Es liegt in der Verantwortung der Yogalehrenden, innerhalb des Unterrichts für die Sicherheit der Lernenden zu sorgen. Es sollten alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, die für eine sichere Übungsumgebung sorgen.
Yogalehrende erhalten im Verlauf der gemeinsamen Arbeit häufig viele persönliche Informationen über die Lernenden. Diese sind streng vertraulich zu behandeln. Sollte aus Sicht des Yogalehrenden die Weitergabe von Informationen an Dritte wichtig sein, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Übenden, welche Informationen an wen weitergegeben werden dürfen.
Lehrpersönlichkeit
Yogalehrende sorgen regelmäßig für ihre fachliche und persönliche Weiterbildung und anerkennen ihre Verantwortung, sich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten.
Yogalehrende sind sich selbst, den KollegInnen und den Lernenden gegenüber verantwortlich, ihre eigenen Möglichkeiten und Grenzen zu beachten. Wenn aufgrund persönlicher Entwicklungen oder Krisen die eigenen Ressourcen erschöpft sind oder die Fähigkeit, verantwortlich zu unterrichten, beeinträchtigt wird, suchen sie sich Unterstützung und/oder ziehen sich – vorübergehend oder dauerhaft – vom Unterrichten zurück.
Yogalehrende respektieren andere Yoga-Traditionen und Yogalehrende. Sie erklären ihren Ansatz und Lehrstil im Yoga nicht zum einzig gültigen, richtigen oder besten Weg zur Erlangung von Erkenntnis und Befreiung.
Rechte
Yogalehrende können Personen die Teilnahme an ihrem Unterricht untersagen, wenn dies aus physischen oder psychischen Gründen nicht verantwortbar erscheint oder wenn das Verhalten des/der TeilnehmerIn eine schwere Beeinträchtigung des Unterrichts darstellt.
Diversity Leitlinie und Zielsetzungen
Diversity bedeutet Vielfalt, Chancengleichheit, sowie die vielfältigen Fähigkeiten und Kompetenzen aller Verbandsmitglieder im Sinne der Verbandskultur zu fördern und zu nutzen. Yoga bedeutet Körper, Geist und Seele eins werden zu lassen. Mit Wertschätzung, gegenseitigem Respekt und Einbindung aller Ressourcen kann Vielfalt sich zu einem gemeinsamen Ganzen fügen.
Im Sinne der unantastbaren Würde jedes Menschen und seiner unveräußerlichen Rechte, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, politischer oder religiöser Überzeugung achten wir die in der Verfassung verankerten Prinzipien einer demokratischen Grundordnung.
Als Yogalehrende respektieren wir jeden Teilnehmenden als unverwechselbare Persönlichkeit, anerkennen die sozio-biographische Einmaligkeit aller Teilnehmenden und bestärken sie in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung. Die Yogalehrenden respektieren die Vielfalt im Yoga, im Austausch miteinander pflegen sie einen respektvollen und wertschätzenden Umgang.
Als Zielsetzung streben wir vermehrten Austausch mit ähnlich orientierten Berufsgruppen wie Qi Gong, Cranio-Sacral-Therapie, Shiatsu, etc. an. Ein erster Versuch ist unsere Arbeitsgruppe Komplementärtherapie.