Skip to main content

Verlängerung der Wirtschaftshilfen

Aktuelle Infos zu Verlängerung der Wirtschaftshilfen

Liebe Mitglieder!

Folgende Wirtschaftshilfen wurden nach Ankündigung der Bundesregierung vom 19.11.2021 unter anderem verlängert bzw. neu aufgelegt um die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns für Unternehmer:innen zumindest abzufedern:

Härtefallfonds

  • mind. 40 % Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Für den Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Ausfallsbonus

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10 bis 40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
  • Für den Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
  • Für den Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
  • Beantragung: ab Anfang 2022

NPO-Fonds:

  • Für den Zeitraum: Quartal 4 2021 und Quartal 1 2022
  • Dotierung: 125 Mio. Euro zusätzlich 

Quellen und detailliertere Informationen unter:
Corona-Infopoint der Wirtschaftskammern für Unternehmen/Verlängerung der Wirtschaftshilfen
https://www.wko.at/service/corona.html

 

Wir halten Euch auf dem Laufenden und wünschen Euch in dieser herausfordernden Zeit viel Durchhaltevermögen.

Mit besten Grüßen für eine trotz allem schöne Adventszeit,

Euer Team von Yoga Austria-BYO

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

Yoga Austria-BYO hat die vorliegenden Fragen und Antworten auf der Basis der behördlichen Informationen sowie mit Hilfe von SpezialistInnen nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen jedoch ausschließlich informativen Zwecken

und sind weder vollständige Checklisten noch können sie eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Yoga Austria-BYO lehnt jede Haftung ab, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung oder der Unterlassung einer Handlung durch diese Informationen ergeben können.