Versicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung (=BHPV) unterliegt versicherungsrechtlich gesehen den gesetzlichen Bestimmungen der Allgemeinen Haftpflichtversicherung. Die BHPV dient als gesetzliche Grundlage, um festzustellen, ob ein Schadensersatzanspruch eines/r TeilnehmerIn an eine/n Yogalehrende/n berechtigt (d.h. begründet) oder unberechtigt (d.h. unbegründet) ist. Ist der Schadensersatzanspruch begründet, d.h. hat der/die Yogalehrende in Ausübung seines/ihres Berufes einem/r TeilnehmerIn einen Schaden zugefügt, so haftet die BHPV mit einem Betrag von Euro 750.000,- pro Schadensfall. Ist der Schadensersatzanspruch unbegründet, d.h. ist der von einem/r TeilnehmerIn reklamierte Schaden nicht auf eine mangelhafte Berufsleistung des/der Yogalehrenden zurückzuführen, übernimmt die BHPV die eventuell anfallenden Verfahrenskosten zur Abwehr dieses unbegründeten Schadensersatzanspruches (Betrag s.o.)
Kosten
der Versicherung österreichweit pro Jahr derzeit: EUR 12,-
Versicherung europaweit pro Jahr derzeit: EUR 17,-
Die sehr umfassende Polizze der Allgemeinen Haftpflichtversicherung von Yoga Austria-BYO liegt in der Geschäftsstelle auf und kann bei Bedarf angefordert werden.
Folgende Mitglieder können die Versicherung in Anspruch nehmen:
• Mitglied „YogalehrerIn BYO/EYU“
• Mitglied in Ausbildung
• Mitglied
Ausnahme: für Mitglieder, die ihren Hauptwohnsitz NICHT in Österreich haben sowie für ihre hauptberufliche Tätigkeit oder das primäre selbständige Einkommen NICHT in Österreich gemeldet sind.